Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 28.09.2016

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13   

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https://dejure.org/2015,42031
LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13 (https://dejure.org/2015,42031)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 4 KA 37/13 (https://dejure.org/2015,42031)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 4 KA 37/13 (https://dejure.org/2015,42031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 95 Abs 1 S 1 SGB 5, § 95 Abs 1 S 4 SGB 5, § 95 Abs 2 S 4 SGB 5, § 95 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5 vom 22.12.2006, § 95 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5 vom 22.12.2006
    Vertragsärztliche Versorgung - (teilweiser) Zulassungsverzicht - Ende des vertragsärztlichen Status insgesamt - keine Spaltung eines erteilten vollen Versorgungsauftrags in zwei hälftige Versorgungsaufträge - auch nicht bei Doppelzulassung - Anfechtung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt; Kein hälftigen Versorgungsaufträge bei Doppelzulassung; Einheitlicher Vertragsarztsitz und Versorgungsauftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R

    Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13
    Das BSG hat zwar in einer Entscheidung vom 26. Januar 2000 (B 6 KA 53/98 R - SozR 3-2500 § 95 Nr. 22) den Verzicht eines Vertragsarztes, der als Chirurg sowie als Orthopäde zugelassen war, auf seine Zulassung als Chirurg für zulässig erachtet.

    Zwar gleicht diese Erklärung jener in dem Verfahren des BSG vom 26. Januar 2000 (a. a. O.).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13
    "Ort der Zulassung" im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB V und des § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV ist nicht eine Ortschaft im Sinne einer Verwaltungseinheit oder ein Teil einer Ortschaft, sondern der konkrete Ort der Praxis des Vertragsarztes, der durch die Praxisanschrift gekennzeichnet ist (BSG vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 7/05 R - SozR 4-5520 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13
    Es handelt sich um ein eigenständiges, nicht aber um ein gestuftes Verwaltungsverfahren (BSG vom 27. Januar 1993 - 6 RKa 40/91 - SozR 3-2500 § 96 Nr. 1; Pawlitta in jurisPK-SGB V, § 97 Rn. 14).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 44/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Flexibilisierungsoptionen des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13
    Ein Arzt hat nur einen Vertragsarztsitz und einen Versorgungsauftrag (BSG vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 44/10 B - Rn. 10), vorbehaltlich der Regelungen des § 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V bei einer hälftigen Zulassung.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.06.2015 - L 4 KA 37/13
    Der Status als Vertragsarzt für Anästhesiologie, den er begehrt, ist als Vertragsarztverhältnis ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. BSG vom 20. März 1996 - 6 RKa 21/95 - SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 zur Feststellung der Berechtigung, einzelne Leistungen abzurechnen).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13   

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https://dejure.org/2016,37873
LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13 (https://dejure.org/2016,37873)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.09.2016 - L 4 KA 37/13 (https://dejure.org/2016,37873)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. September 2016 - L 4 KA 37/13 (https://dejure.org/2016,37873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 45/12 R

    Vertragsarzt - Vergütung von Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Vertragsärzte haben keinen Anspruch auf die unquotierte Vergütung der nephrologischen Leistungen des Kapitels 13.3.6 EBM-Ä (Fortführung von BSG, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 33/15 R und BSG, Urteil vom 17. Juli 2013, B 6 KA 45/12 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4).

    Die Kläger beziehen sich zunächst auf ihr bisheriges Vorbringen und tragen ergänzend vor, dass sie nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 45/12 R, nicht mehr die Zulässigkeit einer Quotierung sog. freier Leistungen, die im Rahmen einer ungekürzten Auszahlung den Gesamtbestand der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit die angemessen Finanzierung der RLV gefährden könnten, in Zweifel zögen.

    Ferner werde die Zulässigkeit der Quotierung auch durch das Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, B 6 KA 45/12 R, bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4, Rn. 15) stehen diese Regelungen zur Zulassung einer Mengensteuerung mit § 87b Abs. 4 Satz 2 SGB V a. F. in Einklang.

    (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4, Nr. 18).

    Allein der Umstand, dass der BewA mittelbar Einfluss auf die Höhe der dem Vertragsarzt für die "freien" Leistungen zustehende Vergütung nimmt, führt nicht zu einem Verstoß gegen § 87b Abs. 4 Satz 2 SGB V a. F.; die gesamte Tätigkeit des BewA ist auf die Beschreibung und Bewertung vertragsärztlicher Leistungen und damit immer auch auf deren Vergütung bezogen, wobei die Konkretisierung der Steuerungsmaßnahmen im Einzelnen den Vertragspartnern der HVV vorbehalten ist (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4, Rn. 19).

    Ein derartiges Ergebnis wird durch die Herausnahme dieser Leistungen aus dem RLV vermieden, und genau darin liegt die vom Gesetz betonte "Förderung" (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4).

    Die Zielsetzung des § 87b Abs. 2 Satz 7 SGB V a. F. wird damit aber auch dann nicht verfehlt, wenn die nicht vom RLV erfassten Leistungen nur quotiert vergütet werden (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4).

    Das System der RLV setzt daher eine Quotierung auch der außerhalb dieses Systems außerhalb der sog. "freien" Leistungen voraus (BSG, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 33/15 R, juris Rn. 21ff.; Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4, Rn. 26).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    So habe auch das BSG in seiner Entscheidung zum Az.: B 6 KA 31/08 R vom 3. Februar 2010 deutlich gemacht, dass die nephrologischen Leistungen, die noch gemäß des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29. Oktober 2004 mit Bedacht nicht Gegenstand budgetierter RLV waren, eine Sonderstellung wegen der beschriebenen fehlenden Steuerbarkeit einnähmen, mithin extrabudgetär vergütet werden könnten.

    Den Klägern sei in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf: Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R) zwar zuzugestehen, dass ihre Fachgruppe gewissen Besonderheiten unterliege.

    Anlage 1 Nr. 4 zu dem vorgenannten Beschluss benennt u. a. als für RLV relevante Arztgruppen Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Nephrologie (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/08 R).

    Soweit der BewA in seinem Beschluss vom 22. September 2009 den regionalen Vertragspartnern die Befugnis eingeräumt hat, Steuerungsmaßnahmen für solche Leistungen innerhalb des MGV vorzuschreiben, die außerhalb der RLV vergütet werden, ist höherrangiges Recht dadurch nicht verletzt, sondern ist dies vom Gestaltungsspielraum des BewA (dazu BSGE 105, 236 [BSG 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R] = SozR 4-2500 § 85 Nr. 52, RdNr. 26 u. a.; zuletzt: BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26 RdNr. 28) gedeckt.

    EBM der Vergütung außerhalb der der RLV zugewiesen hat, ist in der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/08 R) bereits geklärt, dass der BewA nicht verpflichtet ist, für alle Arztgruppen RLV vorzuschreiben.

    Das BSG hat hierzu im Urteil vom 3. Februar 2010 (B 6 KA 31/08 R) ausgeführt, dass die Gestaltungsfreiheit des BewA, für welche Arztgruppen er RLV vorsieht und für welche nicht, durch das Gebot der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG begrenzt ist.

    Vielmehr hat der BewA insoweit Gestaltungsfreiheit (BSG, Urteil vom 03. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R -, BSGE 105, 236-243, SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, SozR 4-5540 Anl. 9.1 Nr. 1, Rn. 29).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 33/15 R

    Vertragsarzt - Honorarverteilung - kein Anspruch auf unquotierte Vergütung sog

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Vertragsärzte haben keinen Anspruch auf die unquotierte Vergütung der nephrologischen Leistungen des Kapitels 13.3.6 EBM-Ä (Fortführung von BSG, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 33/15 R und BSG, Urteil vom 17. Juli 2013, B 6 KA 45/12 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4).

    Andernfalls würde bei gedeckelter Gesamtvergütung die Vorgabe fester Punktwerte nur dadurch ermöglicht werden, dass entweder die RLV so niedrig bemessen werden, dass die gezahlten Gesamtvergütungen ausreichen, um alle erfassten Leistungen mit dem vorgesehenen Punktwert zu vergüten (BSG, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 33/15 R, juris Rn. 17, 19).

    Auch soweit der Senat in seinem Urteil vom 23. April 2008 (L 4 KA 69/07) ausgeführt hat, dass das Risiko einer übermäßigen Ausweitung der Tätigkeit der Nephrologen nicht besteht, weshalb zusätzliche mengenbegrenzende Maßnahmen nicht erforderlich sind, steht dies der Quotierung dieser Leistungen innerhalb der MGV nicht entgegen, denn Honorarbegrenzungsmaßnahmen sind auch für Arztgruppen, die die Menge der erbrachten Leistungen nur in begrenztem Maße steuern können, nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 33/15 R, juris Rn. 21 m. w. N.) insbesondere im Hinblick auf das System der RLV zulässig.

    Das System der RLV setzt daher eine Quotierung auch der außerhalb dieses Systems außerhalb der sog. "freien" Leistungen voraus (BSG, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 33/15 R, juris Rn. 21ff.; Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 45/12 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 4, Rn. 26).

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Dabei gehören zu diesen Besonderheiten auch der Umstand, dass im Dialysebereich eine Leistungs- und Mengenausweitung zwar nicht ausgeschlossen ist, diese Gefahr ist aber geringer im Hinblick auf die Zuweisung von Versorgungaufträgen sowie auch die Vorgaben für die Sicherung der Qualität der Leistungserbringung (vgl. Senatsurteil vom 23. April 2008, L 4 KA 69/07).

    Auch soweit der Senat in seinem Urteil vom 23. April 2008 (L 4 KA 69/07) ausgeführt hat, dass das Risiko einer übermäßigen Ausweitung der Tätigkeit der Nephrologen nicht besteht, weshalb zusätzliche mengenbegrenzende Maßnahmen nicht erforderlich sind, steht dies der Quotierung dieser Leistungen innerhalb der MGV nicht entgegen, denn Honorarbegrenzungsmaßnahmen sind auch für Arztgruppen, die die Menge der erbrachten Leistungen nur in begrenztem Maße steuern können, nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 33/15 R, juris Rn. 21 m. w. N.) insbesondere im Hinblick auf das System der RLV zulässig.

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Soweit der BewA in seinem Beschluss vom 22. September 2009 den regionalen Vertragspartnern die Befugnis eingeräumt hat, Steuerungsmaßnahmen für solche Leistungen innerhalb des MGV vorzuschreiben, die außerhalb der RLV vergütet werden, ist höherrangiges Recht dadurch nicht verletzt, sondern ist dies vom Gestaltungsspielraum des BewA (dazu BSGE 105, 236 [BSG 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R] = SozR 4-2500 § 85 Nr. 52, RdNr. 26 u. a.; zuletzt: BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26 RdNr. 28) gedeckt.
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R

    Vertragspsychotherapeut - keine Einbeziehung der Vergütung probatorischer

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Vielmehr sind Ungleichbehandlungen nur insoweit zulässig, als sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind (vgl. hierzu z. B. BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 38 RdNr.15 f mit BVerfG-Angaben).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Diese Gestaltungsfreiheit gehe typischerweise mit Rechtsetzungsakten einher und werde erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die jeweilige Gestaltung in Anbetracht des Zwecks der konkreten Ermächtigung unvertretbar oder unverhältnismäßig sei (Hinweis auf: BSG, Urt. v. 3. Februar 2010 - B 6 KA 1/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 50 = MedR 2010, 809 = USK 2010-53, juris Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Es bestünden erweiterte Ermittlungs-, Erprobungs- und Umsetzungsspielräume, die bewirkten, dass für einen Übergangszeitraum auch an sich rechtlich problematische Regelungen hingenommen werden müssten; gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen seien in derartigen Fällen vorübergehend unbedenklich, weil sich häufig bei Erlass der Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen ließen (Hinweis auf: BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 6 KA 20/00 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 = BSGE 88, 126 [BSG 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R] = USK 2001-156, juris Rdnr. 39 m.w.N.).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94

    Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente bei der Budgetierung der

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Solche sog. Honorartöpfe seien bisher von der Rechtsprechung als zulässig angesehen worden (Hinweis auf: BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 68/94 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 = BSGE 77, 288 [BSG 07.02.1996 - 6 RKa 68/94] = USK 9686 = NZS 1996, 636 = MedR 1997, 40 = NJVV 1997, 822, juris Rdnr. 18 ff.; BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 51/97 R - USK 99101, juris Rdnr. 14 m.w.N.).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 15/96

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen bei Fremdkassenfällen

    Auszug aus LSG Hessen, 28.09.2016 - L 4 KA 37/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts könne es im Fall komplexer Sachverhalte vertretbar sein, dem Normgeber zunächst eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erfahrungen einzuräumen und ihm in diesem Anfangsstadium zu gestatten, sich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen zu begnügen, die unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität gerechtfertigt werden könnten (Hinweis auf: BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 15/96 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 16 = MedR 1997, 467, juris Rdnr. 23 m.w.N.).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 51/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Vergütung -

  • LSG Hessen, 13.09.2017 - L 4 KA 34/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Vielmehr hat der BewA insoweit Gestaltungsfreiheit (Senatsurteil vom 28. September 2016, L 4 KA 37/13 unter Hinweis auf: BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R -, BSGE 105, 236-243, SozR 4-2500 § 85 Nr. 53, SozR 4-5540 Anl. 9.1 Nr. 1, Rn. 29), die er mit der Einbeziehung der Nephrologen in die RLV im streitgegenständlichen Quartal nicht überschritten hat.
  • SG Marburg, 18.10.2017 - S 12 KA 4/17

    Vertragsarztrecht

    LSG Hessen v. 28.09.2016 - L 4 KA 37/13 - habe die Quotierung nephrologischer Leistungen ebf.
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